Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Alle Verkäufe erfolgen unter Zugrundelegung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
- 1 Lieferung
Falls keine Lieferung vermerkt ist, so ist die Ware ab Lager abzuholen. Wird die Anlieferung vereinbart, so behält sich der Verkäufer vor, in welcher Form die Anlieferung (z.B. per Spedition, DB, DPD, UPS usw.) erfolgt, sofern nicht bei Vertragsabschluß die Form der Anlieferung durch Vertrag festgelegt wurde. Teillieferungen sind möglich, soweit nicht anders vereinbart.
Montage: Alle Gegenstände werden nur ausgepackt und montiert, wenn dies vorher vereinbart wurde
Lieferfrist
Die Lieferfrist beträgt in der Regel 2-6 Wochen, kann aber in Einzelfällen auch bis zu 3 Monaten betragen. Im Falle einer Verzögerung bemühen wir uns um die schnellstmögliche Abwicklung des erteilten Auftrages. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine Nachlieferfrist von 6 Wochen, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Ein über den Rücktritt hinausgehender Schadensersatzanspruch wird ausgeschlossen.
Lieferung frei Baustelle/frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen, unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Bei Warenannahme zu beachten:
1) Bevor Sie dem Spediteur den Empfang quittieren, prüfen Sie bitte den Zustand der Verpackung!
2) Beschädigung auf der Empfangsquittung vermerken und durch den Zustellspediteur (Fahrer) bestätigen lassen. Datum stets eintragen!
3) Alle festgestellten Transportschäden, auch verdeckte, die erst nach Entfernung der Verpackung sichtbar werden, sofort schriftlich dem anliefernden Frachtführer melden, ggf. ist ein Havarie-Kommissar mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Der abliefernde Spediteur muss spätestens am 6. Tag nach der Warenablieferung im Besitz der Schadensmitteilung sein. Eine Kopie dieser Mitteilung senden Sie bitte umgehend an uns.
4) Für Transportschäden, die nicht ordnungsgemäß bescheinigt und nicht innerhalb von 6 Tagen gemeldet sind, kommen Spediteur und deren Versicherer nicht auf. Auch wir sind außerstande, Vergütungen für Transportschäden zu übernehmen.
5) Bei Nichteinhaltung vorstehender Bestimmungen gelten Schäden, nach § 60b der ADSp, als erst nach der Ablieferung entstanden. In diesem Falle wird die Beweislast umgekehrt, d.h. der Empfänger (also Sie) müssen dem Spediteur nachweisen, dass der Schaden durch ihn oder seinen Gewahrsam entstanden ist.
Eventuelle Beanstandungen an den gelieferten Waren sind uns unverzüglich – spätestens 5 Tage – durch Angabe der Mängel, der beanstandeten Menge und Dimension, sowie der Höhe der Forderung schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, welche sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, auch nicht für das Schwinden oder Quellen der Holzböden, auch wenn Sie in Folie verpackt sind. Die Ware darf nicht be- oder verarbeitet worden sein, widrigenfalls verliert der Käufer seine Mängel- und Gewährleistungsrechte. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware sorgfältig aufzubewahren.
- 2 Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Ist eine Anlieferung durch die Spedition vereinbart, so geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung mit Übergabe an die Spedition an den Käufer über.
- 3 Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Abnahmeverzug länger als 10 Tage dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Verkäufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie z.B. bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesen Schadens vorbehalten.
- 4 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren im Kulanzwege hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport usw. Ersatz in entstandener Höhe
2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gilt: Bei Rücktritt und Rücknahme im unbeschädigten Zustand beträgt die Wertminderung 30% des Bestellpreises ohne Abzüge. Eine Rücknahme bzw. Umtausch von Artikeln aus dem Hygienebereich (Matratzen, Decken…) ist generell ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei Sonderanfertigungen. Bei bereits bezahlter Ware ist die Rechnung vom Käufer vorzulegen.
- 5 Gewährleistung
1) Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
2) Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
3) Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
5) Gewährleistungsansprüche wegen üblicher Maß- und Farbabweichungen, die materialbedingt sind, sind ausgeschlossen.
- 6 Eigentumsvorbehalt
1a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dessen Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
1b) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
1c) Insbesondere gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
2a) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
2b) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3a) Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1a), 2a) und 2b) festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- 7 Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Barzahlungspreise und sofort – ohne jeden Abzug – zu bezahlen.
Bei Bestellungen sind 1/3 des Auftragswertes anzuzahlen.
Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderer Fälligkeitstermin vereinbart wird.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder aber unstrittig sind.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Für Vollkaufleute gelten die Regelungen gemäß HGB.
Qualitätsmerkmale der Naturstoffe
Handmuster: Naturstoffe aller Art sind in ihrer Struktur, in Wuchs und Material so vielseitig, dass Handmuster oder Abbildungen immer unverbindlich und nicht für die spätere Lieferung maßgeblich sind (Entscheidung der OGL Düsseldorf A2-6K81/83)
Holzböden: Die bei Holzfußböden auftretenden unterschiedlichen Maserungen, Strukturen, Farben, Risse, Harzgallen, Schwundfugen und Wölbungen durch Quellen sind naturbedingt und charakteristische Merkmale des Rohstoffes Holz.
Raumklima: Bei zu trockener Raumluft (unter 55% relativer Luftfeuchte) und bei Boden- Oberflächentemperaturen über 24C muss mit Fugenbildung bei Holzböden gerechnet werden. Hohe relative Luft-feuchte über 60% schadet ebenfalls und kann Schüsselung oder Werfen des Bodens verursachen.
Sisal- und Kokosböden, Webteppiche: Breiten- und Längenabweichung von 3%, Dickstellen und Knoten müssen akzeptiert werden. Farbveränderungen durch Sonneneinstrahlungen und Nässe sind möglich.
Linoleum: Verfärbungen durch den Trockenkammerfilm (leichter Gelbstich) verschwinden durch Lichteinfluss. Der Trockenkammerfilm ist eine Eigenart des Linoleums und kein Reklamationsgrund.
Massivholztüren: Bei wechselnder Luftfeuchte muss mit Schwund- und Quellerscheinungen, mit leichtem Verzug und kleinen Holzrissen gerechnet werden. Dies kann optisch deutlich werden, der Gebrauchswert der Tür wird damit nicht beeinträchtigt. Bei einer Massivholztür ist dies kein Reklamationsgrund.
Für Vollkaufleute ist Erfüllungsort Murnau und Gerichtsstand Garmisch-Partenkirchen.
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder sonstigen Teile des Vertrages lassen die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.